Verordnung

BITV 2.0 erklärt

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes — und setzt die EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 in deutsches Recht um.

Was ist die BITV 2.0?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie verpflichtet alle öffentlichen Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei zu gestalten.

Die BITV 2.0 von 2019 setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verweist auf EN 301 549 V3.2.1 (2021) als technischen Standard — dieser bezieht sich seinerseits auf WCAG 2.1 Stufe AA.

Im Unterschied zum BFSG fordert die BITV 2.0 auch Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache für bestimmte Bereiche.

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BITV 2.0 auf einen Blick

Gilt seit
2011, überarbeitet 2019
EU-Grundlage
Richtlinie 2016/2102
Standard
EN 301 549 / WCAG 2.1 AA
Gilt für
Öffentliche Stellen des Bundes
Prüfverfahren
BITV-Test (98 Prüfschritte)
Aufsicht
Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Wer muss die BITV 2.0 einhalten?

Bundesbehörden

Ministerien, Bundesämter, nachgeordnete Bundesbehörden und ihre Websites.

Landesbehörden & Kommunen

Über eigene Landesgesetze gilt für Länder- und Kommunalbehörden weitgehend dasselbe.

Hochschulen & Bildung

Staatliche Universitäten, Hochschulen und öffentliche Schulen.

Gesundheitsversorgung

Öffentliche Krankenhäuser, Gesundheitsämter, gesetzliche Krankenkassen.

Justiz & Ordnung

Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Ordnungsämter.

ÖPNV & Infrastruktur

Verkehrsbetriebe, öffentliche Energieversorger und staatliche Infrastrukturbetreiber.

Die Barrierefreiheitserklärung nach BITV

Jede öffentliche Stelle muss eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website veröffentlichen — mit diesen Pflichtangaben:

📋 Pflichtinhalt der Erklärung

  • Konformitätsstand (konform / teilweise konform / nicht konform)
  • Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer
  • Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Link zur Schlichtungsstelle (BMAS)

🧪 Der BITV-Test

Der standardisierte BITV-Test umfasst 98 Prüfschritte und wird von akkreditierten Prüfstellen durchgeführt. Nach erfolgreichem Test erhalten Sie das offizielle BITV-Prüfzeichen.

Für Selbstbewertungen steht das BITV-Selbsttestportal unter bitvtest.de zur Verfügung.

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