Was ist die BITV 2.0?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie verpflichtet alle öffentlichen Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei zu gestalten.
Die BITV 2.0 von 2019 setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verweist auf EN 301 549 V3.2.1 (2021) als technischen Standard — dieser bezieht sich seinerseits auf WCAG 2.1 Stufe AA.
Im Unterschied zum BFSG fordert die BITV 2.0 auch Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache für bestimmte Bereiche.
BITV-Konformität prüfen →BITV 2.0 auf einen Blick
Wer muss die BITV 2.0 einhalten?
Bundesbehörden
Ministerien, Bundesämter, nachgeordnete Bundesbehörden und ihre Websites.
Landesbehörden & Kommunen
Über eigene Landesgesetze gilt für Länder- und Kommunalbehörden weitgehend dasselbe.
Hochschulen & Bildung
Staatliche Universitäten, Hochschulen und öffentliche Schulen.
Gesundheitsversorgung
Öffentliche Krankenhäuser, Gesundheitsämter, gesetzliche Krankenkassen.
Justiz & Ordnung
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Ordnungsämter.
ÖPNV & Infrastruktur
Verkehrsbetriebe, öffentliche Energieversorger und staatliche Infrastrukturbetreiber.
Die Barrierefreiheitserklärung nach BITV
Jede öffentliche Stelle muss eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website veröffentlichen — mit diesen Pflichtangaben:
📋 Pflichtinhalt der Erklärung
- Konformitätsstand (konform / teilweise konform / nicht konform)
- Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung
- Feedback-Mechanismus für Nutzer
- Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Link zur Schlichtungsstelle (BMAS)
🧪 Der BITV-Test
Der standardisierte BITV-Test umfasst 98 Prüfschritte und wird von akkreditierten Prüfstellen durchgeführt. Nach erfolgreichem Test erhalten Sie das offizielle BITV-Prüfzeichen.
Für Selbstbewertungen steht das BITV-Selbsttestportal unter bitvtest.de zur Verfügung.
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